Do, 15.12.2016

Bankgeschäfte im Netz

Online-Identifikation für Finanzgeschäfte in Österreich soll Anfang 2017 zugelassen werden.

In Deutschland und der Schweiz ist es seit längerem möglich, nun dürfte auch Österreich nachziehen. Ab Anfang 2017 soll die Video-Identifizierung für Finanzgeschäfte zugelassen werden.

Anstatt wie bisher zu einer Bank- oder Postfiliale pilgern zu müssen, um sich persönlich vor Ort auszuweisen, wird es künftig ausreichen, per Videochat seinen Reisepass in die Kamera zu halten – ein Komfortgewinn für Kunden und Anbieter von Finanzdienstleistungen. Allerdings muss dazu noch eine Hürde genommen werden. Rechtlich basiert die neue Online-Identifikation auf dem Finanzmarktgeldwäschegesetz, das sich derzeit noch in Begutachtung befindet. Tritt das Gesetz wie geplant Anfang 2017 in Kraft, würde die zuständige Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Verordnung erlassen, welche die Abläufe der Identifizierung festlegen soll. Aufgrund des laufenden Gesetzgebungsverfahrens war die FMA zu keiner Stellungnahme bereit. Aus Verbrauchersicht okay „Wir haben in der Begutachtung aus Verbrauchersicht nichts beanstandet“, erklärt Arbeiterkammer-Expertin Benedikta Rupprecht. Auch hinsichtlich des Datenschutzes hält sie die Regelungen für angemessen, die sich an das deutsche Verfahren anlehnen, um einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Dem Vernehmen nach soll die Video-Identifizierung in Grundzügen folgende Sicherheitsmerkmale umfassen:

· Screenshots Die Bank muss Screenshots von Kunden und deren Lichtbildausweis sowie eine durchgängige Tonspur anfertigen, um gewissermaßen einen elektronischen Ausweis zu erstellen.

· Ausweis Der Kunde muss seinen Ausweis vor der Kamera bewegen, damit die holografischen Sicherheitsmerkmale erkennbar sind. · Räumlichkeit Die Bankmitarbeiter müssen die Identifizierung in dafür speziell ausgestatteten Räumlichkeiten durchführen.

· Zweifelsfrei Hegt ein Bankmitarbeiter Zweifel an der logischen Konsistenz der Kundendaten oder treten bei dem Verfahren technische Störungen bei der Übertragung auf, muss die Video-Identifizierung abgebrochen werden. Sollte es trotz aller Sicherheitsvorkehrungen zu Fällen von Missbrauch kommen, würde laut Roman Hager von der Anwaltskanzlei WMWP Rechtsanwälte das Kreditinstitut haften, wenn bei der Identifizierung Fehler passieren.

Grundsätzlich begrüßt Hager die Einführung des Verfahrens in Österreich, da die Unternehmen in internationalem Wettbewerb stünden: „Der Druck von Kreditinstituten und Fintechs ist da, weil Video-Identifizierung kostengünstiger ist als andere Verfahren.“ Generell hält Hager dieses Vorgehen mit Blick auf biometrische Technologien ohnedies nur für eine Übergangslösung: „Es wird bald bessere Verfahren geben als die Video-Identifizierung.“ Ringen ums rechte Augenmaß Selbst beim Vorreiter Deutschland ringt man noch um das rechte Augenmaß bei der Video-Identifizierung. Eine Verschärfung der Vorschriften, die unter anderem die Überprüfung von Kundendaten im Internet und in sozialen Medien vorgesehen hätte, nahm die Aufsichtbehörde Bafin heuer nach einem Aufschrei von Banken und Finanzdienstleistern wieder zurück. Derzeit wird an der konkreten Ausgestaltung adäquater und praxistauglicher Sicherheitsanforderungen an das Video-Identifizierungsverfahren gefeilt. Anfang 2017 will die Bafin die Ergebnisse veröffentlichen, die voraussichtlich nach einer Übergangsfrist im zweiten Quartal anzuwenden sind.

Quelle: derstandard.at/2000049322139/Bankgeschaefte-im-Netz-Gruenes-Licht-fuer-Video-Identifizierung